Harald Herrgott - zertifizierter Gutachter und KFZ-Meister
Unabhängige KFZ-Gutachten!
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Kostenvoranschlag für Ihren Schaden noch am selben Tag!

Dienstleistungen

 

Beratung

Überlassen Sie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche nicht dem Zufall. Wenn Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde, sollten Sie sich unabhängig beraten lassen. Ich berate Sie kostenlos. Ich bin spezialisiert auf Gutachten für Pkw, Lkw, Wohnmobile und Oldtimer.

Kosten für das Gutachten

Die Versicherung erstattet die Gutachtenkosten bei einem nicht verschuldeten Unfall. Dem Geschädigten entstehen durch die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen keine Kosten. Als Unfallopfer dürfen Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Feststellung des Schadens beauftragen. Auch wenn die Versicherung ein Gutachten für nicht erforderlich hält, sollten Sie auf jeden Fall von diesem Recht Gebrauch machen.

Schadensfeststellung

Nur der Sachverständige kalkuliert die Reparaturkosten, legt die Reparaturzeit fest, ermittelt den Wiederbeschaffungswert und gegebenenfalls den Restwert, die Wiederbeschaffungsdauer sowie die Wertminderung. Ein Kostenvoranschlag genügt nicht. Nach Eintritt des Schadens sollte zuerst der Kontakt mit dem unabhängigen Sachverständigen hergestellt werden. Nur so ist gewährleistet, dass der Geschädigte seine Rechte frei von möglicher Beeinflussung durchsetzen kann.

Wertminderung

Ich ermittle den Betrag, den Ihr Fahrzeug unfallbedingt nach der Reparatur weniger wert ist. Sie haben Anspruch auf einen Ausgleich. Der Sachverständige hat für die Ermittlung der Wertminderung alle technischen Daten zur Verfügung und kennt die Marktgängigkeit der Fahrzeuge. Nur unter diesen Voraussetzungen können Sie sicher sein, dass Sie die Wertminderung bekommen, die Ihnen zusteht.

Mietwagenkosten / Nutzungsausfall

Für die Dauer der Fahrzeugreparatur hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten. Vorsicht ! Überhöhte Mietwagentarife werden oft nicht erstattet. Ich berate Sie gerne.
Wenn Sie nicht mehr als 25 bis 30 km am Tag fahren müssen, ersetzt die Versicherung die Mietwagenkosten nicht. In diesem Fall können Sie aber die Kosten für Taxi, Bus und Bahn geltend machen. Alternativ kann ein Nutzungsausfall in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird von uns für Sie ermittelt. Zu beachten ist, dass die Versicherung die Nutzungsausfallentschädigung nur bezahlt, wenn die Instandsetzung des Fahrzeuges nachgewiesen wird. Wenn Sie keine Reparaturrechnung als Nachweis haben, kann ich Ihnen die Reparatur Ihres Fahrzeuges bestätigen.

Wiederbeschaffungswert und Restwert

In Ihrem Interesse sollte der Wiederbeschaffungswert und der Restwert für Sie nur von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelt werden. Nur dann können Sie sicher sein, dass Sie Ihren Schaden zu 100% ersetzt bekommen. Ist an Ihrem Fahrzeug ein Totalschaden eingetreten, ermittle ich den Restwert des verunfallten Fahrzeugs.

Rufen Sie mich zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch gerne an.

Über mich

Ich bin ein freier, vom BVSK anerkannter und zertifizierter Gutachter.

Nach einem Unfall mit KFZ-Schaden berate ich Sie unabhängig und interessenfrei. Als Sachverständiger stehe ich Ihnen mit all meiner Erfahrung und Kompetenz zur Verfügung. Ich berate Sie individuell und zeige Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten, die Sie nach einem Fahrzeugschaden haben.
Als Meister des Kraftfahrzeughandwerks bin ich seit 1986 im Automobilgeschäft tätig. Mein Sachverständigenbüro befindet sich in Hamburg-Eimsbüttel und bei Parchim in Mecklenburg.

Ich bin Mitglied im BVSK Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.

Kontakt

KFZ-Sachverständiger
Harald Herrgott
Kielortallee 4, 20144 Hamburg
Mobil: 0171 541 68 78
Büro: 040 55 77 58 53
Mail: mail@herrgott-hamburg.de

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